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Black Sheep Mountainbiking
mountainbike schule Tirol

Terms & amp; Bedingungen

Angaben gemäß E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz

Mountainbiken mit schwarzen Schafen


Dorf 78, 6574 Pettneu am Arlberg
Bas Elhorst
+43 6 80 1323 688

info@blacksheepmountainbiking.com

 

für den Inhalt dieser Homepage verantwortlich: Bas Elhorst
Haftungshinweis:

 

Trotz komplexerer Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Black Sheep Mountainbiking


1. Allgemeines


Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für alle Geschäfte zwischen der Mountainbikeschule Black Sheep Mountainbiking unsere AGB. ls (im Folgenden BSM genannt) und dem Kunden. Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Mountainbike-Guide. Darunter fallen besondere Leistungen, wie die Einweisung in die Fähigkeiten und Kenntnisse des Mountainbikens (ohne Gewähr auf einen bestimmten Trainingserfolg) sowie die Führung auf Singletrails und Feldwegen und der Weg dorthin.


2 Dienstvertrag, Preisanfragen und Preise


Reservierungen für private Guiding- und Mountainbike-Abenteuer können per Internet, Telefon oder Fax vorgenommen werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die BSM als fix gebucht. Die Angebote der BSM sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der BSM ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Alle von uns genannten Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer gemäß der von uns geltenden Kleinunternehmerregelung. Preislisten sind freibleibend. Für Druckfehler keine Haftung.
Die BSM übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die BSM, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der BSM kein nachweislich grob fahrlässiges Verschulden vorliegt .
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. BSM behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der BSM liegen, übernimmt die BSM grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, sie hat vor der jeweiligen Verknüpfung nachweislich Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten der jeweiligen Websites erlangt .


3 Zahlungsbedingungen


Bei abgeschlossenen Verträgen sind die Entgelte, sofern nicht anders vereinbart, für die erbrachte Leistung direkt im Mountainbike-Schulbüro oder beim Mountainbike-Lehrer bzw. Mountainbike-Guide zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pa zu berechnen, Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen bleiben unberührt.


4 Allgemeine Teilnahmebedingungen


Der Vertragspartner hat der BSM seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend mitzuteilen sowie seine Mountainbike-Ausrüstung selbstständig auf den Zustand überprüfen zu lassen. Er hat der BSM auch seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden mitzuteilen. Vor Beginn des Unterrichts ist vom Auftragnehmer eine Überprüfung der Mountainbike-Ausrüstung durch einen autorisierten Fachhändler zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Mountainbike-Kursen erfolgt durch die BSM. Wenn die Entfernung eines Teilnehmers erforderlich ist, muss der Auftragnehmer dieser Entscheidung nachkommen. Andernfalls ist die BSM berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Auftragnehmer hat die ihm von der BSM erteilten Weisungen zu befolgen. Die Missachtung einer von der BSM berechtigten Abmahnung führt zur sofortigen Vertragsauflösung. Teilnahme an Leistungen der BSM unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die BSM zur sofortigen Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den Fällen der Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts. Schrumpft die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als fünf Personen, behält sich die BSM das Recht vor, Gruppen beizutreten oder den Unterricht entsprechend zu reduzieren.


5 Haftungsbestimmungen


Grundsätzlich haftet die BSM nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit der BSM stehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

 

6 Gewährleistung


Der Auftragnehmer hat bei Beanstandungen unverzüglich vor Ort im Büro um Rat zu fragen. Bei unverschuldetem Verschulden ist kein Anspruch auf Minderung des Honorars möglich. Ansprüche gegen die BSM müssen spätestens 4 Wochen nach Eintritt schriftlich geltend gemacht und begründet werden.

 

7 Rücktritt

 

Für Privatunterricht und Mountainbike-Abenteuer gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 8 (acht) Tage vor Kursbeginn ohne Anfallen einer Stornogebühr erfolgt. Erfolgt die Kündigung jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist die BSM berechtigt, den vereinbarten Tarifumfang zum vollen Tagessatz zu verlangen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen nur bei Unfall, gegen Vorlage der Originalquittung (siehe Rückseite des Kursplans) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zu erstattende Reset-Betrag wird für diesen Zeitraum auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen neu berechnet. Der Gesamtbetrag verringert sich dadurch, es können aber auch höhere Tagessätze verrechnet werden.
Im Falle einer Stornierung während des laufenden Dienstes oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. In der Kursgebühr ist die Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Alle Kosten für die Benutzung aller Lifte trägt der Student als Vertragspartner.
Sollten die Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen die Durchführung des Dienstes nicht gewährleisten, behält sich die BSM das Recht vor, die Dienste zu verschieben oder abzusagen. Für durch Ausfälle gesperrter Loipen, Shuttles der Seilbahnen und Skilifte eingestellte Unterrichtszeiten übernimmt die BSM keine Verantwortung.

 

8 Sicherheit

 

\Die Schüler werden darauf hingewiesen, dass alle Schüler einen geeigneten zertifizierten Mountainbike-Helm haben. Die Verwendung anderer Protektoren wie Rückenprotektoren und Handgelenkschützer wird empfohlen. Darüber hinaus müssen sich die Schüler Kenntnisse über den Inhalt und die Umsetzung der gängigen FIS-Pistenregeln aneignen und diese einhalten.
9 Haftungsbestimmungen
Dem Vertragspartner der BSM wird dringend empfohlen, eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die BSM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der BSM stehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung seitens BSM besteht. Darüber hinaus kann die BSM in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn der Vertragspartner unter Missachtung der Weisungen der FIS-Pistenordnung, anderer gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen dieser AGB den Körper verletzt, einen Schaden erleidet oder einen Schaden verursacht jede Form.

 

10 Erfüllungsort

 

Bei Führung durch Bas Elhorst: Dorf 78, 6574 Pettneu am Arlberg

 

11 Gerichtsstand

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Sitz der BSM sachlich zuständige Gericht

Innsbruck.

 

12 Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.

 

13 Rechtswirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zustand der unwirksamen am nächsten kommt.
 

1. Allgemeines


Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Mountainbikeschule Black Sheep Mountainbiking (im following BSM) und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Einmannmountainbikeschule von weder Irian noch Bas mountainbike.

 

2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise

 

Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch das BSM als fest gebucht. Die Angebote des BSM sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das BSM. Alle von uns genannten Preise sind in Euro zu verstehen und umsatzsteuerfrei gemäß der von uns gehaltenen Kleinunternehmerregelung. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Das BSM gewährt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen im Internet. Haftungsansprüche gegen das BSM welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationenbzw. durch die Nutzung fehlerhafter und beeinträchtigter Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des BSM kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das BSM behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeBSMeise oder die Veröffentlichung zeBSMeise endgültig festzulegen. Bei oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des BSM liegen, trifft das BSM grundsätzlich ohne Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten nachweislich Kenntnis erlangt und es nach Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, für die fortlaufende Dienstleistung direkt im Büro oder beim Mountainbikelehrer zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zuverrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

Der Vertragspartner hat das BSM über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstverständlich für eine dem Stand der Mountainbiketechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. hat er das BSM über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner die Überprüfung der Mountainbikeausrüstung durch einen Fachbetrieb zu sicher. Die Gruppeneinteilung bei Mountainbikekursen erfolgt durch das BSM. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist das BSM zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn gehenden Anweisungen des BSM zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt das BSM zur sofortigen Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen des BSM unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt das BSM zur unverzüglichen Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als fünf Personen, so behalten Sie sich das Recht vor Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.

 

5. Haftungsbestimmungen

Grundsätzlich haftet das BSM nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit des BSM in Zusammenhang stehen und sterben vorsätzlich der grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.


6. Gewährleistung

 

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen das BSM sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

7. Rücktritt

 

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 8 (acht) Tage vor Kursbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist das BSM berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. Eine Rückerstattung ist bereits erbrachter Form nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges (siehe Rückseite der Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rück zu erstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während eines laufenden oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich das BSM das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. zu verschieben. abzusagen. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallende Unterrichtszeiten leistet das BSM keinen Ersatz.

 

8. Sicherheit

 

Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Kursteilnehmer bei der Ausübung des Mountainbikesports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines zertifizierten oder Mountainbikehelms angehalten sind. Die Verwendung weiterer Protektoren wie Rückenprotektoren und Hangelenksschützern wird empfohlen. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der bekannten FIS-Pistenregeln zu erhöhen und diese einzuhalten.

 

9. Haftungsbestimmungen


Dem Vertragspartner des BSM wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Das BSM folgt den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche mit der Tätigkeit des BSM in Zusammenhang stehen und sterben vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherungen Seiten des BSM besteht. Darüber hinaus folgt das BSM in keinem Fall, wenn sich der Vertragspartner unter Missachtung der Anweisungen, der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.

 

10. Erfüllungsort

 

Bei Führung durch Bas Elhorst: Dorf 78, 6574 Pettneu am Arlberg.


11. Gerichtsstand


Zur Entscheidung aller aus diesem entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz das BSM sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig.


12. Rechtswahl


Es gilt österreichisches Recht.


13. Rechtswirksamkeit


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch Eine solche zu ersetzen, sterben der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

1. Allgemeines
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7. Newsletter
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8. Social-Media-Plugins
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9. Kekse
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